Sir Richard Bishop & Ed Yazijian Sir Richard Bishop & Ed Yazijian
LP, 2019, Limited Edition

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2019
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unrock / UNROCKLP016
Musikrichtung Rock: Folk Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Untitled
A 2. Untitled
B 3. Untitled

Infos

No credits on this release

Sir Richard Bishop - lapsteel, parlor, electric guitars, piano [uncredited]
Ed Yazijian - viola, sarinda, organ, kalimba [uncredited]

Album will be released as a one-time pressing on 140g black vinyl
Also available as LP + 7" ltd. 150 copies

Pressed by Record Industry (Netherlands) → 27851 1A

Matrix:
(Side A): 27851 1A UNROCKLP 016
(Side B): 27851 1B UNROCKLP 016

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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