Roy Black & Die Fischer Chöre Roy Black Und Die Fischer-Chöre
CD, 2015, Re-Release, Remastered, Digisleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1974
Zeit 49:53
EAN-Nr. 0602547627292
Label/Labelcode ELECTROLA / LC 00193
Plattenfirma/Katalog-Nr. Electrola / 06025 4762729 2
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:53  
1. Wochenend Und Sonnenschein 3:20
2. Tulpen Aus Amsterdam 2:58
3. Hoch Auf Dem Gelben Wagen 2:42
4. Il Silenzio 4:02
5. Denke An Mich (Melodie In F) 3:33
6. Song Of Joy 3:46
7. Eviva Espana 3:20
8. Edelweiß 2:23
9. Mein Vater War Ein Wandersmann 2:25
10. Wenn Auch Die Jahre Enteilen (Im Reiche Des Indra) 3:58
11. Muss I Denn, Muss I Denn 2:48
12. So Ein Tag, So Wunderschön Wie Heute 3:26
13. Willst Du Meine Königin Sein 4:19 B
14. Ich Will Dich Nicht Verlieren 3:13 B
15. Auf Den Flügeln Der Sehnsucht 3:40 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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