Rolling Stone: New Voices Vol. 24
CD, 1998, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 64:34
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rolling Stone / 1998-09
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
43 (12 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:34  
1. Kirmes Technologie 3:08
2. Buffalo Tom Rachael 3:00
3. Francis Dunnery Sunflowers 3:46
4. KoЯn All In The Family (Sowing The Beats Mix) [Feat. Fred Durst - Remixed By Level X] 4:52
5. The Notwist Another Planet 4:32
6. The Church No Certainty Attached 4:02
7. Cracker Been Around The World 4:49
8. Jack Logan & Bob Kimbell Fire On The Boat 2:35
9. Fink Diese Stelle 3:06
10. Chris Burroughs Driving Blind 3:29
11. Hefner Love Will Destroy Us In The End 4:21
12. Jack Cinematic 4:11
13. Elliott Murphy Small Room 3:45
14. Johnny Hoy And The Bluefish Rocking My Life Away 5:28
15. Swell Off In My Head 3:25
16. The Pachinko Fake Comfort 4:41
17. Mundstuhl Bon Scott 1:24

Infos

Track 4 auf dem Cover als "All The Family (Remix)" gelistet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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