Rendez-Vous Musical Avec Christian Ferras
LP, 1978, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1978
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon / 135 133
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Fritz Kreisler Liebesfreud / Liebesleid
A 2. Robert Schumann Traumerei / Reverie
A 3. Franz Schubert Ave Maria
A 4. Fritz Kreisler Rondino
A 5. Felix Mendelssohn Bartholdy Chant Sans Paroles / Lied Zonder Woorden
A 6. Grigoraș Dinicu Hora Staccato
B 7. Antonín Dvořák Humoreske
B 8. Fritz Kreisler Caprice Viennois
B 9. Jules Massenet Meditation De Thais
B 10. Cécile Chaminade Serenade Espagnole / Spaanse Serenade
B 11. Gabriel Fauré Berceuse / Wiegelied
B 12. Nikolai Andrejewitsch Rimski-Korsakow Chant Hindou De Sadko / Hindoe-Lied Uit Sadko
B 13. Pablo de Sarasate Romanza Andaluza, Op. 22/1
B 14. Manuel de Falla Danse Espagnole De La Vie Breve/Spaanse Dans Uit La Vida Breve

Infos

Piano – Jean-Claude Ambrosini
Violin – Christian Ferras

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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