Psychosonic!! Vol. 13
CD, 2000, Heftbeilage, Cardsleeve, Multimedia

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit 71:12
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Psycho! / PSY13
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:12  
1. Spiritual Beggars Angel Of Betrayal [Video] 4:21
2. To/Die/For Live In You 4:06
3. Entombed Won't Back Down 3:31
4. The Sins Of Thy Beloved A Tormented Soul 4:21
5. Drunk Horse High Score 3:11
6. Shadows Fall Of One Blood 4:26
7. Little Giant Drug Something More Than 4:22
8. Immortal The Darkness That Embraces Me 4:38
9. Hardcore Superstar Hey Now 2:29
10. Motörhead We Are Motörhead 2:22
11. Mayhem View From Nihil 3:03
12. Mayhem Untitled 1:17
13. The Workhorse Movement Feel Like Bob Marley 3:39
14. Aima Thru [Demo] 4:23
15. One Minute Silence Fish Out Of Water 4:23
16. Venom Resurrection 3:03
17. Mrs. Hippie Voices In My Mind 3:52
18. Lefay Sleepwalker 4:50
19. Raise Hell Dance With The Devil 4:55

Infos

PSYCHO! | n.37 di Psycho! (Maggio 2000) // (p)/(c) 2000 Psycho! Edizioni Magic Press

matrix: maf 1632-PSY13-2689

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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