Pink Floyd Wish You Were Here
2-CD, 2014, Remastered, Digipak

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Orig. Release 1975
Zeit 111:02
EAN-Nr. 5099902945026
Label/Labelcode Parlophone / LC 0299
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parlophone Records Ltd. / 50999 029450 2 6
Musikrichtung Rock: Progressive Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:13  
1. Shine On You Crazy Diamond (Parts 1-5) 13:32
2. Welcome To The Machine 7:31
3. Have A Cigar 5:07
4. Wish You Were Here 5:34
5. Shine On You Crazy Diamond (Parts 6-9) 12:29
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:49  
1. Shine On You Crazy Diamond (Live At Wembley 1974) 20:22 L
2. Raving And Drooling (Live At Wembley 1974) 12:35 L
3. You've Got To Be Crazy (Live At Wembley 1974) 18:12 L
4. Wine Glasses (From 'household Objects' Project) 2:16
5. Have A Cigar [Alternative Version] 7:11
6. Wish You Were Here (With Stéphane Grappelli) 6:13

Infos

Digital Remaster ℗ 2011
The copyright in this music is owned by Pink Floyd Music Ltd under exclusive licence to Parlophone Records Ltd.
© 2011 Pink Floyd Music Ltd. under exclusive licence to Parlophone Records Ltd. A Warner Music Group Company
Made in the EU.


Barcode: 5 099902 945026
Matrix / Runout (Disc 1): 0289452 AB42256-01 manufactured by optimal media production
Matrix / Runout (Disc 2): 0294522 AB44699-02 manufactured by optimal media production
Label Code: LC0299
Rights Society: SDRM/BIEM
Mould SID Code (Disc 1 & 2 - Variant 1): IFPI 9755
Mould SID Code (Disc 1 & 2 - Variant 2): IFPI 9704
Mastering SID Code (Disc 1 & 2 - Variant 1 & 2): ifpi L571

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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