Herstellungsland Südafrika
Veröffentlichungs-Jahr 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parlophone Co., Ltd. / PMCJ 1131
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Peter Sellers & Sophia Loren Goodness Gracious Me!
A 2. Peter Sellers & Graham Stark "Smith"
A 3. Sophia Loren Zoo Be Zoo Be Zoo
A 4. The Temperance Seven Ukelele Lady
A 5. Peter Sellers Setting Fire To The Policeman
A 6. Peter Sellers & Sophia Loren Bangers And Mash
B 7. Peter Sellers Oh! Lady Be Good
B 8. Sophia Loren To Keep My Love Alive
B 9. Peter Sellers Why Worry?
B 10. Peter Sellers Grandpa's Grave
B 11. Peter Sellers & Sophia Loren I Feel In Love With An Englishman
B 12. Peter Sellers & Sophia Loren Fare Thee Well

Infos

Peter Sellers and Sophia Loren with orchestral accompaniments arranged and conducted by Ron Goodwin

Recorded in London and Rome.
Produced by George Martin.

Track 4: Refraingesang - Peter Sellers

Silent Surface - Non-Breakable
Record Manufactured by E.M.I. (South Africa) (PTY:) Ltd., Johannesburg.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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