Munich City Nights Vol. 41
CD, 1993, Bootleg

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 63:38
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Enigma Records / 7 735041-2
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:38  
1. The Almighty Devil's Toy 5:22
2. White Lion Don't Say It's Over 4:04
3. Robert Hart Heart And Soul 4:22
4. Robert Palmer Addicted To Love 4:22
5. Nazareth Piece Of My Heart 4:23
6. Spin Doctors Two Princes [Maxi] 4:18
7. Collective Soul Shine [Maxi] 5:07
8. Damn Yankees Someone To Believe 4:57
9. Ronnie Milsap Stranger In My House 4:08
10. Damn Yankees Don't Tread On Me 5:08
11. FireHouse Don't Treat Me Bad 3:58
12. White Lion Goin' Home Tonight 4:57
13. Rupert Holmes Escape (The Pina Colada Song) 4:28
14. Ugly Kid Joe Cats In The Cradle 4:04

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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