Mojo Club Presents Dancefloor Jazz Vol. 01
CD, 1997, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Orig. Release 1992
Zeit 60:58
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Mojo Recordings / nicht vorhanden
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:58  
1. Jimmy Smith Stay Loose 3:54
2. Fred Wesley & The J.B.'s Watermelon Man 3:27
3. Roy Ayers Ubiquity He´s A Superstar 5:40
4. Art Blakey No Hay Problema 4:35
5. Kenny Burrell Burning Spear 2:47
6. Hugh Masekela Cantaloupe Island 5:29
7. James Brown The Popcorn 3:04
8. Kool & The Gang Duji 6:04
9. Grant Green The Selma March 8:27
10. Brian Auger In And Out 3:08
11. Nina Simone See Line Woman 2:37
12. Jack Daugherty No. 9 3:11
13. Dave Pike Big Schlepp 4:08
14. Georgie Fame Last Night 4:27

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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