Ludwig van Beethoven Klavierkonzert No. 1
CD, Live, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1983
Zeit 37:21
EAN-Nr. 028941051127
Label/Labelcode Deutsche Grammophon / LC 0173
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor International GmbH, Hamburg / 410 511-2
Musikrichtung Klassik: Klavierkonzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:21  
1. 1. Allegro Con Brio [Kadenz: Ludwig Van Beethoven] 17:22 I L
2. 2. Largo 11:23 I L
3. 3. Rondo. Allegro Scherzando 8:36 I L

Infos

Label: Deutsche Grammophon

Klavier: Maurizio Pollini
Dirigent: Eugen Jochum
Orchester: Wiener Philharmoniker
Aufnahme: 1983 (Konzertmitschnitt).

16-seitiges, viersprachiges Booklet (deutsch, englisch, französisch, italienisch).
Unterscheidet sich von dieser und dieser Version nur durch kleine Unterschiede in der CD-Matrix und / oder CD-Label und Backcover.
Neuauflage unbekannten Datums (Angabe Hersteller CD-Master: PDO ---> Herstellung 1985 bis 1994).

Weitere Bilder:
- Booklet, Seiten 4, 7, 10, 16 (2-5)
- Backcover (6)
- CD-Label (7)
- CD-Matrix (8)

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[Herstellungsland lt. Backcover / CD-Label]
[SID-Code CD-Master: keiner]
[SID-Code Presswerk: keiner]
[Angabe Hersteller CD-Master: Made in W. Germany by PDO]
[Matrix-Nr.: 410 511-2 01]
[Spielzeiten lt. Backcover]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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