Ludwig van Beethoven Fidelio
2-LP, 1963, Box, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Orig. Release 1959
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft / SLPM 138 390/91
Musikrichtung Klassik: Oper
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ouvertüre I
A 2. Erster Aufzug, 1. Teil
B 3. Zweiter Aufzug, 2. Teil
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Erster Aufzug, 2. Teil
B 2. Erster Aufzug, 3. Teil
B 3. Zweiter Aufzug, 1. Teil

Infos

Ausführende:
Don Fernando, Minister...................................................Kieth Engen
Don Pizarro, Gouverneur eines Staatsgefängnisses......Dietrich Fischer-Dieskau / Walter Franck
Florestan, ein Gefangener...............................................Ernst Haeflinger / Siegmar Schneider
Leonore (Fidelio), seine Gemahlin..................................Leonie Rysanek / Anne Kersten
Rocco, Kerkermeister......................................................Gottlob Frick / Wilhelm Borchert
Marzelline, seine Tochter.................................................Irmgard Seefried / Ruth Hellberg
Jaquino, Pförtner.............................................................Friedrich Lenz / Wolfgang Spier

Dialog-Regie: Rudolf Hartmann

Chor der Bayerischen Staatsoper
Einstudierung: Alfred Leder

Bayerisches Staatsorchester
Dirigent: Ferenc Fricsay


Versionen:
Unterschied zu DS 239081:
- Dort Mono-Ausgabe aus dem gleichen Jahr oder früher (Angabe dort vermutlich fehlerhaft - ist in Klärung).
- Leicht abweichende Katalognummer: Eine Zahl weniger und kein "S" für "Stereo"

Inklusive eines 44-seitigen, geklebten Beiheftes mit Werkseinführung und natürlich den Texten.
Das Beiheft ist in einen Umschlag eingeschlagen, der sozusagen den "Buchrücken" des Heftes bildet, an welchem es verklebt ist.

Herstellungsjahr:
Runout → "G3" (LP 1) / "F3" (LP 2) [= Juni 1963 / Juli 1963]
Runout → ℗1963
Die Angabe des phonographischen Copyrights (℗) bezieht sich hier auf das Jahr der Überarbeitung der Mono-Originalaufnahme hin zu einer Stereo-Version. Es handelt sich bei dieser Version also im die erste Auflage im Stereo-Klang.

Identifikationsmerkmale:
LP 1 - Seite A (1)
Matrix (gestanzt): 138390-4 A
Weiteres (gestanzt): ℗1963
Weiteres (gestanzt): F3 NI-S
Weiteres (gestanzt): 2
Weiteres (gestanzt): L

LP 1 - Seite B (4)
Matrix (gestanzt): 138390-2 B
Weiteres (gestanzt): ℗1963
Weiteres (gestanzt): G3 -K
Weiteres (gestanzt): 1
Weiteres (gestanzt): N

LP 2 - Seite A (3)
Matrix (gestanzt): 138391-2 A
Weiteres (gestanzt): ℗1963
Weiteres (gestanzt): F3 NI-S
Weiteres (gestanzt): 1
Weiteres (gestanzt): I

LP 2 - Seite B (3)
Matrix (gestanzt): 138391-7 B
Weiteres (gestanzt): ℗1963
Weiteres (gestanzt): F3 NI-S
Weiteres (gestanzt): 1
Weiteres (gestanzt): N

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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