Keane A Bad Dream
USB-Stick, 2007, Limited Edition, Nummeriert

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit 12:48
EAN-Nr. 0602517230545
Label/Labelcode ISLAND / LC 00407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Island Records Ltd. / 1723054
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
USB-Stick
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 12:48  
1. A Bad Dream 4:09
2. Enjoy The Silence 2:58 C
3. A Bad Dream [Luna-C Bangin' Remix] 5:41
4. A Bad Dream [Videoclip]

Infos

Der USB-Stick (256 MB) kommt mit einer Schlaufe (Bild 4) und das Cover besteht lediglich aus einer Pappe in Größe eines Cardsleeve. Soll wohl auf 2000 Einheiten limitiert und nummeriert sein.

Die Songs (Track 1-3) liegem im MP3-Format (160kbps) und das Video jeweils im M4V- und WMV-Format auf dem USB-Stick. Gesamtspeicher aller Dateien beträgt 48,3 MB.

Außerdem bietet der USB-Stick die Gewinnmöglichkeit einer Karte zum 2007er Konzert im Wembley-Stadion:
"Thank you for buying Keane's new USB single. As an exclusive bonus for the 2,000 people who've bought it, we're giving you the chance to win tickets to see Keane perform at Wembley Arena on 1st March 2007. Just Complete the form below..."

Angaben auf Cover: Made the EU
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LC 00407

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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