Johannes Brahms Violinkonzert D-Dur, Opus 77
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Melodia Auslese / 87 688 XAK
Musikrichtung Klassik: Konzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Konzert Für Violine Und Orchester D-Dur Op. 77: I. Allegro Non Troppo I
B 2. Konzert Für Violine Und Orchester D-Dur Op. 77: II. Adagio I
B 3. Konzert Für Violine Und Orchester D-Dur Op. 77: III. Allegro Giocoso, Ma Non Troppo Vivace I

Infos

Reihe: Diskothek der Meister

Keine Angaben zu Spielzeiten auf LP-Labeln und Hülle vorhanden

Cover:
* "Baden-Baden" - Kolorierter Stahlstich von A.H. Payne

Backcover:
* Auflistung der Werk- und Satzbezeichnung
* Angabe zu den ausführenden Künstlern
* Deutschsprachige Linernotes von Karl Schumann
* Kurze, deutschsprachige Biografie zu Igor und David Oistrach
* Je ein schwarz-weiss Foto mit David und Igor Oistrach

OIS (Original-Innersleeve):
* Gelbgrundige Papier-Schutzhülle, an der Entnahme-/Einschubseite an den Ecken abgeschrägt
* Beidseitige Aufdrucke mit Werbung für die Reihe "Diskothek der Meister"

Ausführende Künstler:
* Igor Oistrach - Violine
* Großes Rundfunk-Sinfonieorchester der UdSSR
* David Oistrach - Dirigent

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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