Joan Baez + Bill Wood + Joan Baez & Bill Wood + Joan Baez, Bill Wood & Ted Alevizos The Best Of Joan Baez
Split-LP, 1968, Re-Release

Herstellungsland Schweden
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Orig. Release 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sonet / GP-9946
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Nordamerikanische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Joan Baez On The Banks Of The Ohio
A 2. Joan Baez O What A Beautiful City
A 3. Joan Baez & Bill Wood So Soon In The Morning
A 4. Joan Baez Lowlands
A 5. Joan Baez & Bill Wood Kitty
A 6. Bill Wood Travelin' Shoes
B 7. Joan Baez Black Is The Color
B 8. Joan Baez What You Gonna Call Your Pretty Little Baby
B 9. Joan Baez, Bill Wood & Ted Alevizos Don't Weep After Me
B 10. Joan Baez Sail Away Ladies
B 11. Joan Baez & Bill Wood Careless Love
B 12. Bill Wood John Henry

Infos

Achtung, dies ist kein doppelter Datensatz!
Es gibt einen weiteren DS bei dem sich auf der LP selbst 14 Titel befinden sollen. siehe hier Dies ist bei dieser Ausgabe nicht der Fall. Hier stimmen die Anzahl der tatsächlichen Titel mit den Angaben auf Cover und Label überein.

Bei dem Album handelt es sich um ein Re-Issue des 1959 aufgenommenen und 1960 erschienenen Album: "Folksingers 'round Harvard Square". Die Tracklist wurde bei diesem Re-Issue um sechs Titel reduziert und die Reihenfolge der Titel umgestellt.

Keine Zeitangaben auf Cover und Label.

Matritze Seite A: CLVLXR 216-30 A x (im Kreis) F1
Matritze Seite B: CLVLXR 216-30 B x (im Kreis) F1

"Licensed by ROULETTE New York"
"Electronically Rechanneled"

Auf dem Label und der Rückseite dieser Ausgabe wird der Titel Nr. 6 fehlerhaft mit zwei ll als "Travellin' Shoes" angegeben. Korrekt schreibt sich der Titel aber "Travelin' Shoes".

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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