Herbie Hancock Empyrean Isles
LP, 2018, Limited Edition, Re-Release, Remastered, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 2018
Orig. Release 1964
Zeit 35:13
EAN-Nr. 8435395502495
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Elemental Music / ERLP 1049
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:13  
A 1. One Finger Snap 7:17 I
A 2. Oliloqui Valley 8:27 I
B 3. Cantaloupe Island 5:30 I
B 4. The Egg 13:59 I

Infos

Im Original erschienen als "Blue Note ‎– BST 84175"
Distributed by Elemental Music under license from Universal Music Spain S.L.
Aus der Elemental Music Serie "BLUE NOTE COLLECTION"
"Printed in E.U."

Matrize
Seite 1: 8435395502495-A [gegenüberliegend:] 178254E1/A
Seite 2: 8435395502495-B [gegenüberliegend:] 178254E2/A

Pressung bei GZ-Media [Matrize 178254E] in der Tschechischen Republik

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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