Heinrich Schütz Doppelchörige Motetten
LP, 1972, Re-Release

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Orig. Release 1965
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eterna / VEB Deutsche Schallplatten Berlin DDR / 8 25 691
Musikrichtung Klassik: Chor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ich Hebe Meine Augen Auf - Swv 31
A 2. Nun Lob, Mein Seel, Den Herren - Swv 41
A 3. Komm, Heiliger Geist, Herre Gott - Swv 417
B 4. Machet Die Tore Weit - Swv Anh. 8
B 5. Ich Bin Die Auferstehung Und Das Leben - Swv 464
B 6. Ach, Herr, Straf Mich Nicht - Swv 24
B 7. Deutsches Magnificat - Swv 494

Infos

Aufgenommen Oktober 1965
Hans Otto, Orgel
Ernst-Ludwig Hammer, Gambe
Werner Jaroslawski, Gambe
Dresdner Kreuzchor
Mitglieder der Staatskapelle Dresden
Dirigent: Rudolf Mauersberger

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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