Hector Berlioz La Damnation De Faust
LP, 1960

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records (The Gramophone Co. Ltd.) / CFP 40039
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Part One: (A) Le Vieil Hiver A Fait Place Au Printemps – (B) Ronde Des Paysans – (C) Marche Hongroise
A 2. Part Two: Une Puce Gentille (The Song Of The Flea)
A 3. Part Two: Danse Des Sylphes
A 4. Part Three: Air: Merci Doux Crepuscule!
B 5. Part Three: Autrefois Un Roi De Thulé (Solo Viola: Pierre Ladhuie)
B 6. Part Three: Menuet Des Follets
B 7. Part Three: Recit: Maintenant, Chantons Mephistopheles’ Serenade: Devant La Maison
B 8. Part Four: Romance: D’amour L’ardente Flamme
B 9. Part Four: Invocation To Nature: Nature Immense

Infos

Paris Opera Orchestra and Chorus
Dirigent: André Cluytens

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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