Gustav Mahler Symphony No. 1 In D Major
LP

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Everest Records / SDBR-3005
Musikrichtung Klassik: Sinfonie
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Langsam, Schleppens, Wie Ein Narurlaut I
A 2. Kräftig Bewegt, Doch Nicht Zu Schnell I
B 3. Feierlich Und Gemessen, Ohne Zu Schleppen I
B 4. Stürmisch Bewegt I

Infos

The London Philharmonic Orchestra
Sir Adrian Boult conducting

"The first 35 MM Recording"
"This Recording was made in the new Belock Recording Studio , with is constructed along the most advanced Ideas on acoustics for recording..
The very lastes Telefunken, AKG and Neumann microphones were utilized..."

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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