Golden Stars 48 Superstars
CD, 1994, Best-Of, Pappschuber

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 49:35
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Marcato / 330449
Musikrichtung Volksmusik/Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:35  
1. Original Naabtal Duo Patrona Bavariae 2:34
2. Die Wildecker Herzbuben Herzilein 3:33
3. Zillertaler Schürzenjäger Zillertaler Hochzeitsmarsch 3:26 I
4. Margit Anderson & Roland Steinel Eine Weiße Hochzeitskutsche 3:11
5. Slavko Avsenik Rendezvous In Oberkrain 3:02 I
6. Patrick Lindner Die Kleinen Dinge Des Lebens 3:21
7. Pitztaler Nachtigalln Die Fischerin Vom Bodensee 2:10
8. Roland Steinel Ein Walzer In Kufstein 3:33
9. Patrizius Aber Dich Gibt´s Nur Einmal Für Mich 3:12
10. Vico Torriani Capri Fischer 3:28
11. Rudi Knabl Silberdisteln 3:06
12. Uschi Bauer Erzherzog-Johann-Jodler 3:10
13. Stefan Mross Trompetenecho 2:44 I
14. Roland Steinel Vagabunden Der Berge 2:50
15. Tölzer Knabenchor Alles Gute Und Viel Glück 2:38
16. Walter Scholz Sehnsuchtsmelodie 3:37

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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