Giuseppe Verdi Requiem
2-LP, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1977
Zeit 81:12
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. RCA Schallplatten GmbH, Hamburg / RL 02476
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:56  
A 1. Requiem Und Kyrie 8:30
A 2. Dies Irae (Part One), Dies Irae, Tuba Mirium, Liber Scriptus, Quid Sum Miser 13:58
B 3. Dies Irae (Conclusion), Rex, Tremendae, Recordare, Ingemisco, Coneutatis, Lacrymosa 22:28
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:16  
A 1. Offertorio 9:51
A 2. Sanctus 2:37
A 3. Agnus Dei 4:20
B 4. Lux Aeterna 6:15
B 5. Libera Me 13:13

Infos

Bass: José van Dam
Mezzosopran: Janet Baker
Sopran: Leontyne Price
Tenor: Veriano Luchetti
Chicago Symphony Chorus
Director: Margaret Hillis
Chicago Symphony Orchestra
Dirigent: Georg Solti

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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