Gerhard Schöne Komm Herein In Das Haus
CD, 2017

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Zeit 58:13
EAN-Nr. 4021934979022
Label/Labelcode BUSCHFUNK / LC 06312
Plattenfirma/Katalog-Nr. BuschFunk / 978-3-944058-78-8
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:13  
1. Los, Komm Herein In Das Haus 4:03 C
2. Was Kommt Noch Auf Mich Zu? 3:36 C
3. Nicht So Traurig, Nicht So Sehr 3:32
4. Milonga Triste 2:35 C
5. Röslein Im Schnee 4:19
6. Das Brot 4:13
7. Sternschnuppe 3:56
8. Marron Y Azul 2:10 C
9. Zauberlied 3:34
10. Geheimnisvolle Wesen 4:35
11. Wie Wollen Wir Unsere Kindlein Beschenken? 2:06
12. Ein Wunderding Von Schmetterling 1:46
13. Kalamatianos - Kritis - Kalamatianos 3:08 C
14. Im Himmelreich 3:54
15. Gott Glaubt An Mich 3:23
16. Gracias A La Vida 7:23 C

Infos

Gerhard Schöne (voc, g, alle Texte bzw. Übersetzungen)
Ralf Benschu (sax)
Jens Goldhardt (org)

Musik:
Gerhard Schöne sowie Tom Waits (01), Jorgos Chatzinasios (02), Johann Sebastian Bach (03), Hugo Diaz (04), Astor Piazzola (08), Pedro Iturraide (13), Violeta Parra (16), Traditional (12, 14, 15)


kurioserweise hat dieses Album die gleiche EAN wie das vorangegangene Album und keine Buschfunk-KatNr

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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