Franz Schubert Die Schöne Müllerin, Op. 25
10", 1963

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft / LPE 17 172
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Das Wandern (Das Wandern Ist Des Müllers Lust)
A 2. Wohin? (Ich Hört‘ Ein Bächlein Rauschen)
A 3. Halt! (Eine Mühle Seh‘ Ich Blinken)
A 4. Danksagung An Den Bach (War Es Also Gemeint)
A 5. Am Feierabend (Hätt‘ Ich Tausend Arme Zu Rühren)
A 6. Der Neugierige (Ich Frage Keine Blume)
B 7. Ungeduld (Ich Schnitt‘ Es Gern In Alle Rinden Ein)
B 8. Morgengruss (Guten Morgen, Schöne Müllerin)
B 9. Des Müllers Blumen (Am Bach Viel Kleine Blumen Stehn)
B 10. Tränenregen (Wir Sassen So Traulich Beisammen)

Infos

Walther Ludwig, Tenor
Michael Raucheisen, Piano

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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