Firestone Presents Your Christmas Favorites Volume 3
LP, 1964

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. FTP / SLP 7008
Musikrichtung Sonstiges
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Boychoir And Chorus Hark! The Herald Angels Sing
A 2. Boychoir And Chorus It Came Upon A Midnight Clear
A 3. Boychoir And Chorus Joy To The World
A 4. Roberta Peters And Chorus Gesu Bambino
A 5. Franco Corelli And Chorus Panis Angelicus
A 6. Martha Wright And Chorus The Holly And The Ivy
A 7. Gordon MacRae And Chorus Go Tell It On The Mountain
A 8. Boychoir And Chorus Here We Come A Wassailing
A 9. Boychoir And Chorus God Rest You Merry, Gentlemen
A 10. Boychoir And Chorus Bring A Torch, Jeanette, Isabella
A 11. Boychoir And Chorus Good King Wenceslas
B 12. Franco Corelli And Chorus O Holy Night
B 13. Boychoir And Chorus The Little Drummer Boy
B 14. Roberta Peters Ave Maria
B 15. Gordon MacRae And Chorus Sleigh Ride
B 16. Martha Wright And Chorus Silver Bells
B 17. Gordon MacRae & Martha Wright And Chorus White Christmas

Infos

Werbeplatte der Firma Firestone

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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