Felix Mendelssohn Bartholdy + Max Bruch Violinkonzerte
Split-Tape, 1981

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1981
Zeit 56:23
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon / Polydor International GmbH / 3302 016
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:23  
A 1. Felix Mendelssohn Bartholdy Konzert Für Violine E-Moll Op. 64, Allegro 13:56
A 2. Felix Mendelssohn Bartholdy Andante 9:25
A 3. Felix Mendelssohn Bartholdy Allegretto 0:54
A 4. Felix Mendelssohn Bartholdy Allegro 6:10
B 5. Max Bruch Konzert Für Violine Nr. 1 G-Moll Op. 26; Allegro 8:34
B 6. Max Bruch Adagio 9:51
B 7. Max Bruch Finale 7:33

Infos

MC schwarz, Label gelb, Beschriftung schwarz
Berliner Philharmoniker
Dirigent Herbert Von Karajan

Anne-Sophie Mutter, Violine

Digital Recording

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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