Empyrium A Wintersunset...
CD, 1996, Fehlpressung, Digipak

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 48:56
EAN-Nr. 4006759746011
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Prophecy Productions / Pro 001
Musikrichtung Metal: Black Metal, Folk Metal, Gothic Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
18 (7 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:56  
1. Moonromanticism 2:00 I
2. Under Dreamskies 10:10
3. The Franconian Woods In Winter's Silence 10:55
4. The Yearning 8:41
5. Autumn Grey Views 3:56
6. Ordain'd To Thee 11:14
7. A Gentle Grieving Farewell Kiss 2:00 I

Infos

Erstauflage mit fehlerhafter Farbgebung beim CD-Druck (siehe zweites Bild). In der Empyrium-Biographie im "A Retrospective..."-Booklet steht dazu:

"Als sie schließlich die ersten CDs in ihren Händen hielten, bekamen sie einen Schock: [...] der CD-Aufdruck der Erstauflage erstrahlte in einem aufdringlichen Türkis-Ton. [...] Die Erstauflage von 'A Wintersunset...' in Höhe von 3.000 Exemplaren wurde liebevoll als 'Bubblegum-Edition' bezeichnet und ging als solche in die Prophecy-Annalen ein."

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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