Dismember Indecent & Obscene
LP, 2010, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, 180 Gramm Vinyl, Clear Vinyl, Rotes Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1993
Zeit 42:12
EAN-Nr. 803341309869
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Back On Black / Regain Records / BOBV182LP
Musikrichtung Metal: Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
14 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:12  
1. Fleshless 2:58
2. Skinfather 3:51
3. Sorrowfiller 4:09
4. Case # Obscene 3:39
5. Souldevourer 3:40
6. Reborn In Blasphemy 4:49
7. Eviscerated 2:20
8. 9th Circle 4:35
9. Dreaming In Red 5:21
10. Hill 112 2:49 B
11. Beyond The Unholy Grave [Death] 4:01 B C

Infos

Limitierte Edition auf klarem roten Vinyl.
Track 10 stammt vom "Death Is Just The Beginning 4" Sampler,
Track 11 stammt vom "Death Is Just The Beginning 5" Sampler und ist eine Homage an die Band DEATH.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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