Die Volkstümliche Hitparade Im ZDF
LP, 1991

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1991
Zeit 46:52
EAN-Nr. 042284932219
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polystar / 849 322-1
Musikrichtung Volksmusik/Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:52  
1. Marianne & Michael Wann Fangt Denn Endlich D`´musi An 3:01
2. Heimatduo Judith & Mel Heimatland 2:55
3. Andy & Bernd Bussi Bussi 3:00
4. Kastelruther Spatzen Tränen Passen Nicht Zu Dir 2:35
5. Stefan Mross Zillertaler Hochzeitsmarsch 3:15
6. Orginal Tiroler Echo Die Sterne Am Himmel 2:42
7. Hansl Krönauer Die Erste Liebe 2:55
8. Edward Simoni Wenn Der Tag Erwacht 3:26
9. Die Wildecker Herzbuben Weil Wir Freunde Sind 3:32
10. Atlantis Ein Rendezvous Nur Mit Volksmusik 2:39
11. Enzi Enzmann Fischerkopfmuschelsucherjodelenzian 2:39
12. Mühlenhof Musikanten An De Küst Von De Waterkant 3:45
13. Alpen Express Aufstehn 2:48
14. Pitztaler Nachtigalln In Der Liebe Verstehen Wir Uns Blind 2:57
15. Original Grenzland Sextett Frau Meier 2:20
16. Erich Becht Orchester Das Fest Der Volksmusik 2:23

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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