Deep Purple Stormbringer
CD, 2006, Re-Release, Cardsleeve

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Orig. Release 1974
Zeit 36:56
EAN-Nr. 4943674061761
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. WEA International Inc. / WPCR-12267
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:56  
1. Stormbringer 4:07
2. Love Don't Mean A Thing 4:26
3. Holy Man 4:32
4. Hold On 5:09
5. Lady Double Dealer 3:23
6. You Can't Do It Right 3:27
7. Highball Shooter 4:29
8. The Gypsy 4:07
9. Soldier Of Fortune 3:16

Infos

[Tracklängen: Software]
[Matrize: WPCR-12267 1 (IFPI L275)]
[SID Code Presswerk: IFPI 45**]
[Angabe Label: Made in Japan]
[Labelcode: nicht vorhanden]
[JASRAC]
[8-seitiges Fouldout (s/w) mit Infos auf japanisch]
[incl. Miniposter]

(C) 2006 WEA International Inc.
(P) 1996 WEA International Inc.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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