Dead Can Dance Into The Labyrinth
CD, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1993
Zeit 55:17
EAN-Nr. 5014436301322
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. 4AD / CAD 3013 CD
Musikrichtung Dark Wave/Gothic
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:17  
1. Yulunga (Spirit Dance) 6:55
2. The Ubiquitous Mr Lovegrove 6:16
3. The Wind That Shakes The Barley 2:49
4. The Carnival Is Over 5:28
5. Ariadne 1:53
6. Saldek 1:07
7. Towards The Within 7:06
8. Tell Me About The Forest (You Once Called Home) 5:42
9. The Spider's Stratagem 6:42
10. Emmeleia 2:04
11. How Fortunate The Man With None 9:15

Infos

CD Info:
[Matrix: [spiegelverkehrte Angaben] A7906 CAD 3013 CD NIMBUS]
[SID-Code Presswerk: IFPI 23**]
[SID-Code Mastering: IFPI L123]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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