Das Schönste Von Gestern. Folge 2
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode marifon / LC 5847
Plattenfirma/Katalog-Nr. Marifon / 47 891 XAU
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Lilian Harvey Das Gibt's Nur Einmal
A 2. Heinz Rühmann & Hans Albers Jawohl, Meine Herrn
A 3. Dora Komar & Johannes Heesters Durch Dich Wird Diese Welt Erst Schön
A 4. Zarah Leander Drei Sterne Sah Ich Scheinen
A 5. Johannes Heesters Man Müsste Klavier Spielen Können
A 6. Pola Negri Tango Notturno
B 7. Willy Fritsch, Paul Kemp, Oskar Sima, Lilian Harvey Ich Wollt', Ich Wär Ein Huhn
B 8. Marta Eggerth Schön Wie Der Junge Frühling
B 9. Gustaf Gründgens Die Nacht Ist Nicht Allein Zum Schlafen Da
B 10. Rosita Serrano Man Sagt Adieu
B 11. Zarah Leander Ich Weiß, Es Wird Einmal Ein Wunder Gescheh'n
B 12. Heinz Rühmann, Hans Brausewetter, Josef Sieber Das Kann Doch Einen Seemann Nicht Erschüttern

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.