Club Top 13 - 20 Top Hits - Chartboxx 2/2015
CD, 2015, Special Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 75:40
EAN-Nr. 3039351
Label/Labelcode Brunswick / LC 00136
Plattenfirma/Katalog-Nr. Top 13 Music-Club / 303 935 1
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:40  
1. Avicii The Nights 2:59
2. Take That These Days 3:53
3. Jessie J Masterpiece 3:41
4. Ariana Grande Feat. The Weeknd Love Me Harder 3:56
5. Sam Smith I'm Not The Only One 3:24
6. Fall Out Boy Centuries 3:51
7. Bastille Vs. Grades Torn Apart 3:13
8. Broiler Feat. RAVVEL Wild Eyes 3:24
9. Kiesza What Is Love 3:07
10. Charley Ann Schmutzler Blue Heart 3:58
11. Felix Jaehn Feat. Freddy Verano & Linying Shine 3:09
12. Jamie T Rabbit Hole 3:39
13. Kraftklub Wie Ich 4:07
14. Dave Lambert Secrets 3:42
15. Maroon 5 Sugar 3:55
16. James Bay Hold Back The River 4:02
17. Philip George Wish You Were Mine 2:58
18. Andrei Vesa Moving On 3:59
19. Marlon Roudette Flicker 3:38
20. Sigma Feat. Paloma Faith Changing 3:11
21. Talisco The Keys 3:54

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.