Club Top 13 -16 Top Hits / Juli/August '79
LP, 1979

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Club Top 13 / 38 083 2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
15 (11 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Boney M. Hooray! Hooray! It's A Holi-Holiday
A 2. Saragossa Band Rasta Man
A 3. Dschinghis Khan Dschinghis Khan
A 4. Bonnie, Debbie & Rosy Oh Boy
A 5. Teach-In The Robot
A 6. Baccara Body-Talk
A 7. Gilla We Gotta Get Out Of This Place
A 8. Supermax African Blood (Partii)
B 9. Promises Baby It's You
B 10. Amii Stewart Knock On Wood
B 11. Eruption One Way Ticket
B 12. Sarah Brightman & The Starship Troopers The Adventures Of The Love Crusader
B 13. Wallenstein Charline
B 14. United Peace In The Holy Land
B 15. Peter Maffay So Bist Du
B 16. The Teens Here I Stand

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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