Claudio Monteverdi L'Orfeo (Favola in Musica)
3-LP, 1969

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Telefunken - Das Alte Werk / SKH 21
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Seite 1 - Prolog & Erster Akt
2. Seite 2 - Zweiter Akt
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Seite 3 - Dritter Akt
2. Seite 4 - Vierter Akt
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Seite 5 - Fünfter Akt
2. Seite 6 - Akustische Werkeinführung in die erste ungekürzte Gesamtaufnahme in authentischer Besetzung mit Originalinstrumenten (Nikolaus Harnoncourt)

Infos

Rotraud Hansmann
Lajos Kozma
Cathy Berberian
Kurt Equiluz
Max van Egmond
Eiko Katanosaka
Günther Theuring
Nigel Rogers
Jacques Villisech
Nikolaus Simkowsky

Capella antiqua München
Konrad Ruhland

Concentus musicus Wien
Nikolaus Harnoncourt

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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