Carl Zeller Der Vogelhändler (Großer Querschnitt)
LP, 1976, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1976
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola Eurodisc GmbH, München / 206 245-280
Musikrichtung Klassik: Operette
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Vorspiel
A 2. Grüß euch Gott, alle miteinander
A 3. Fröhlich Pfalz, Gott erhalt's ! - Ich bin ja ein Kind vom Rhein
A 4. Ich bin der Prodecan
A 5. Mir scheint, ich kenn' dich, spröde Fee !
A 6. Schau mir nur recht ins Gesicht
B 7. Ich bin die Christel von der Post
B 8. Wie mein Ahnl zwanzig Jahr'
B 9. Ihr habt gestohlen niederträchtig
B 10. Jekus, jekus, das ist schwer
B 11. Als geblüht der Kirschenbaum
B 12. Schenkt man sich Rosen in Tirol

Infos

Matrix:

A: 70821 A-1 /76 S II
B: 70821 B-1 /76 S II

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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