Bruce Low Hörst Du Mein Heimliches Rufen
10", Mono

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1961
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bertelsmann Schallplattenring / 33 080
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Hörst Du Mein Heimliches Rufen
A 2. Sing Mir Das Lied Noch Einmal
A 3. Letzte Rose
A 4. Gute Nacht, Mutter, Gute Nacht
B 5. Es War Einmal
B 6. Grün Ist Die Heide
B 7. Unter Dem Sternenzelt
B 8. Guten Abend, Gut' Nacht

Infos

Rotes Label; beschriftete Cover-Rückseite.
VÖ-Datum auf der Platte nicht erkennbar. Wird hier bei Musik-Sammler mit 1961 angegeben
und bei Discogs mit 1965.

Chor und Orchester Gert Wilden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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