Blind Guardian Follow The Blind
CD, 1989, Bootleg

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 43:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. No Remorse Records / NRR 1006
Musikrichtung Metal: Speed Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:10  
1. Inquisition 0:41
2. Banish From Sanctuary 5:29
3. Damned For All Time 4:59
4. Follow The Blind 7:14
5. Hall Of The King 4:17
6. Fast To Madness 5:59
7. Beyond The Ice 3:30 I
8. Valhalla 4:58
9. Don't Break The Circle 4:20 B C
10. Barbara Ann 1:43 C

Infos

-wahrscheinlich ein Bootleg
-das Cover ist sehr dunkel und der Blind Guardian Schriftzug ist nicht gelb sondern Orange
-die CD selber ist bei der Auflage mit einem schwarzen Rand versehen ( Bild 3 )


"Don't Break The Circle" im Original von Demon
"Barbara Ann" im Original von The Regents

Hansi Kürsch - Vocals, Bass
André Olbrich - Lead Guitars, Backing Vocals
Marcus Siepen - Lead Guitars, Backing Vocals
Thomas Stauch - Drums

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[Spielzeiten: Software]
[Matrix: CDT-BERLIN NRR 1006 01]
[SID-Codes: nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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