Black Sabbath Born Again
CD, 1996, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Orig. Release 1983
Zeit 41:06
EAN-Nr. 5017615833423
Label/Labelcode CASTLE COMMUNICATIONS / LC 6448
Plattenfirma/Katalog-Nr. Castle Communications PLC / ESM CD 334 / GAS 0000334ESM
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:06  
1. Trashed 4:17
2. Stonehenge 1:58 I
3. Disturbing The Priest 5:49
4. The Dark 0:45 I
5. Zero The Hero 7:35
6. Digital Bitch 3:39
7. Born Again 6:34
8. Hot Line 4:53
9. Keep It Warm 5:36

Infos

Die Unterschiede zu diesem DS bestehen darin, dass hier ein IFPI vorhanden ist und die Matrix leicht abweicht (π statt A29).

Rerelease aus dem Jahr 1996, das Album wurde ursprünglich 1983 veröffentlicht.

Vocals : Ian Gillan
Guitars : Tony Iommi
Bass : Geezer Butler
Drums : Bill Ward

Herstellungsland: CD Label und CD Matrix
SID-Code CD-Master: nicht vorhanden
SID-Code Presswerk: 4B**
Matrix: [spiegelverkehrt] MASTERED BY MAYKING ESMCD334 [geritzt] π
Labelcode: LC 6448
Booklet: 12 Seiten, geklammert, Texte, Photos

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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