Best Of 70's Disco
CD, 1997

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 50:09
EAN-Nr. 743215068228
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller / 8637
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:09  
1. Boney M. Daddy Cool 3:26
2. Clout Save Me 4:16
3. Baccara Yes Sir, I Can Boogie 4:34
4. Bohannon Disco Stomp 4:37
5. Hot Butter Popcorn 2:30 I
6. La Bionda One For You, One For Me 3:32
7. Eruption I Can't Stand The Rain 3:06 C
8. 5000 Volts I'm On Fire 2:49
9. Gilbert O'Sullivan Get Down 2:39
10. Middle Of The Road Chirpy Chirpy Cheep Cheep 2:57
11. Oliver Onions Dune Buggy 2:54
12. Showaddywaddy Heartbeat 2:49
13. David Dundas Jeans On 3:17
14. Smokie It's Your Life 3:31
15. The Sweet Blockbuster 3:12

Infos

Track 7 im Original von Ann Peebles (1973)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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