Back In Time Vol. 05
CD, 1988

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit 52:15
EAN-Nr. 027726363523
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Black Tulip / 2636352
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:15  
1. Bill Stewart Summertime 2:42
2. Dennis Yost & The Classics IV Traces 2:43
3. Jimmie Rodgers Kisses Sweeter Than Wine 2:20
4. Chuck Berry Reelin And Rockin 4:19
5. Carl Perkins Blue Suede Shoes 2:12
6. Wilbert Harrison Kansas City 2:22
7. Jerry Butler & The Impressions For Your Precious Love 2:42
8. The Foundations Build Me Up Buttercup 2:54
9. The Shirelles I Met Him On A Sunday 2:19
10. Lee Andrews Teardrops 2:23
11. Wayne Fontana & The Mindbenders Game Of Love 2:04
12. Del Shannon Little Town Flirt 3:02
13. The Staple Singers Touch A Hand Make A Friends 3:18
14. The Crests Step By Step 2:23
15. The Premiers Farmer John 2:11
16. John Fred & His Playboy Band Judy In Disquise 2:49
17. Herman's Hermits Mrs. Brown You`ve Got A Lovely Daughter 2:43
18. Jerry Butler He Will Break 2:41
19. Tommy Roe Sheila 2:10
20. Ray Charles Hit The Road Jack 1:58

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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