Astrid Lindgren Pippi Langstrumpf
Tape, 1989

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Orig. Release 1965
Zeit k.A.
EAN-Nr. 042283751446
Label/Labelcode Karussell / LC 0245
Plattenfirma/Katalog-Nr. Karussell / 837 514-4
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kinderhörspiel
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Seite 1
B 2. Seite 2

Infos

Originalhörspiel nach dem gleichnamigen Film von 1968
Unterscheidet sich zu ID 356782 lediglich in der Ausführung des Tapes. Die Inlays sind identisch.
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In den Rollen:
Pippi - Inger Nilsson
Tommy - Pär Sundberg
Annika - Maria Persson
Frl. Prusselius - Margot Trooger
1. Landstreicher - Hans Clarin
2. Landstreicher - Paul Esser
Pippis Vater - Beppe Wolgers
Polizist Kling - Ulf G. Johnsson
Polizist Klang - Göthe Grefbo

Regie: Olle Hellbom
Drehbuch: Astrid Lindgren

Hörspielfassung: Hans-Joachim Herwald
Musik: Konrad Elfers
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Weitere Bilder:
1. Inlay aussen (Cover)
2. Inlay aussen, aufgeklappt
3. Inlay innen ,aufgeklappt
4. Ansicht Tape (Seite 1)
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[Herstellungsland: Aufdruck Tape]
[LC 0245]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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