AC/DC Fly On The Wall
CD, 1990, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Orig. Release 1985
Zeit 40:11
EAN-Nr. 07567812632
Label/Labelcode ATLANTIC / LC 0121
Plattenfirma/Katalog-Nr. Leidseplein Presse B.V. / 7567-81263-2
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:11  
1. Fly On The Wall 3:43
2. Shake Your Foundations 4:08
3. First Blood 3:40
4. Danger 4:22
5. Sink The Pink 4:22
6. Playing With Girls 3:44
7. Stand Up 3:53
8. Hell Or High Water 4:31
9. Back In Business 4:22
10. Send For The Man 3:26

Infos

Re-Release 1990

[Spielzeiten: Software]
[Matrize: 781263-2 @1]
[SID Code CD Master: nicht vorhanden]
[SID Code CD Presswerk: nicht vorhanden]
[Angabe Label: ''Made in Germany'']
[GEMA/BIEM]
[Distributionscode für F: CA835]
[EAN: 0 7567-81263-2 (wird noch nachgetragen)]

* Zwölfseitiges, geklammertes Booklet:
- Texte
- Credits
- Hinweise zur Pflege der Compact Disc

(P)(C)1985 Leidseplein Presse B.V.

* Varianten aus deutscher Fertigung mit identischer EAN (chronologisch):
- [ID0864144]: kurze Katalognummer / Polygram Pressung (1985 bis 1986)
- [ID0876626]: kurze Katalognummer / anderes Backcover (unter EAN Feld) (RSA bis ca. '90)
- [ID1129777]: dieser Datensatz (RSA Pressung ab 1990)
- [ID0884308]: anderer Distributionscode unter dem EAN-Feld (WE835)
- [ID0655231]: WME Matrize ohne IFPI Codes (ab 1992)
- [ID0000210]: WME Matrize und IFPI Code 05** (ab 1994)
- [ID0655260]: WME Matrize und IFPI Code 06** (ab 1994)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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