Bathory Bathory
CD, 2003, Fehlpressung, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1984
Zeit 26:50
EAN-Nr. 4012743000120
Label/Labelcode Black Mark Production / LC 06201
Plattenfirma/Katalog-Nr. Black Mark AB / BMCD666-1
Musikrichtung Metal: Black Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
14 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:50  
1. Storm Of Damnation - Hades 5:49
2. Reaper 2:44
3. Necromansy 3:40
4. Sacrifice 3:17
5. In Conspiracy With Satan 2:29
6. Armageddon 2:31
7. Raise The Dead 3:41
8. War 2:16
9. Outro 0:23 I H

Infos

Fehlpressung: "Storm of Damnation" und "Hades" wurden in einen Track zusammengefasst.
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Auf dem Backcover befindet sich noch ein zweiter Barcode: 602276000120
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[Presswerk: Sony DADC Austria AG]
[SID-Code CD-Master: IFPI L551]
[SID-Code Presswerk: IFPI 94**]
[Matrix: A0100675384-0101 11]
[Aufschrift auf äußerem CD-Innenring: Sony DADC]
[Aufschrift auf CD: Made in Austria]
[Labelcode: LC 06201]
[Booklet: 4 Seiten, gefaltet]
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Laut CD-Label sollte das Tracklisting so aussehen:

1: Storm of Damnation 3:05
2: Hades 2:44
3: Reaper 2:45
4: Necromancy 3:40
5: Sacrifice 3:17
6: In Conspiracy with Satan 2:30
7: Armageddon 2:31
8. Raise the Dead 3:41
9. War 2:17

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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