Sixties Flashback
LP, 1980

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polystar / EYETV 3
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. The Herd I Don't Want Our Loving To Die
A 2. Esther & Abi Ofarim Cinderella Rockafella
A 3. Jet Harris & Tony Meehan Diamonds
A 4. The Merseybeats Wishin' And Hopin'
A 5. Dave Dee, Dozy, Beaky, Mick & Tich Legend Of Xanadu
A 6. Carole King It Might As Well Rain Until September
A 7. The Tornados Telstar
A 8. The Mindbenders Groovy Kind Of Love
A 9. The Shangri-Las Leader Of The Pack
A 10. The Zombies She's Not There
B 11. Thunderclap Newman Something In The Air
B 12. Los Bravos Black Is Black
B 13. Bobby Hebb Sunny
B 14. Cat Stevens Matthew And Son
B 15. Small Faces All Or Nothing
B 16. The Walker Brothers Make It Easy On Yourself
B 17. Julie Driscoll, Brian Auger & The Trinity This Wheel's On Fire
B 18. Brian Poole & The Tremeloes Do You Love Me
B 19. The Pretty Things Don't Bring Me Down
B 20. Jimi Hendrix Purple Haze

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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