Extreme Noise Terror + Chaos U.K. Earslaughter
Split-LP, 1990, Limited Edition, Re-Release, Gelbes Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Orig. Release 1986
Zeit 14:13
EAN-Nr. 5014438400115
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Manic Ears Records / ACHE 001
Musikrichtung Hardcore: Crustcore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 14:13  
1. Extreme Noise Terror System Shit 1:11
2. Extreme Noise Terror No Threat 1:26
3. Extreme Noise Terror Human Error 1:39
4. Extreme Noise Terror Murder 1:59
5. Extreme Noise Terror False Profit 0:54
6. Extreme Noise Terror Show Us You Care 2:27
7. Extreme Noise Terror You Really Make Me Sick 1:53
8. Extreme Noise Terror Fucked Up System 1:01
9. Extreme Noise Terror Dead Life 0:49
10. Extreme Noise Terror Only In It For The Music 0:54
11. Chaos U.K. A Month Of Sunday
12. Chaos U.K. Red Sky At Night
13. Chaos U.K. Used & Abused
14. Chaos U.K. Political And Dreaming
15. Chaos U.K. Skate Song
16. Chaos U.K. Bak To School
17. Chaos U.K. Depression
18. Chaos U.K. Hope You Got A Fuckin' Headache

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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