Raven Nothing Exceeds Like Excess
CD, 1988

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit 48:52
EAN-Nr. 4988009629254
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. CBS Inc. / Sony Music Entertainment Inc. / 25DP 5341
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Speed Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:52  
1. Behemoth 1:05 I
2. Die For Allah 4:58
3. Gimme A Break 3:19
4. Into The Jaws Of Death 6:08
5. In The Name Of Death 3:46
6. Stick It 3:10
7. Lay Down The Law 4:45
8. You Got A Screw Loose 4:22
9. Thunderlord 4:30
10. The King 4:25
11. Hard As Nails 5:06
12. Kick Your Ass 3:18

Infos

EAN auf Back-Inlay

Matrix: DP2835 1
Einstanzung auf einem der Plastikinnenringe: CSR

Dies sollte die einzige CD-Version sein, bei der auch die Song-Texte (nur englisch) mit dabei sind.
Albumcover hier nur vierseitiges Booklet, kein farbiges Bandmemberfoldout !!
Quadratisch zusammenfaltbares 16seitiges Extrabooklet mit Linernotes auf 4 Seiten, Texten auf 4 Seiten, Combat Katalog auf 4 Seiten und mehreren schwarz-weiß Bandfotos auf 4 Seiten.
Ebenso Erstauflage wie US Combat Pressung und Europa (Frankreich) Under One Flag Pressung

Japanische Liner Notes von Hiro Arishima, 5. Oktober 1988

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.