Dr. Feelgood Malpractice
LP, 2014, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Orig. Release 1975
Zeit 37:11
EAN-Nr. 844493092568
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Grand Records / GRAND09
Musikrichtung Blues: Blues Rock, Rhythm & Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:11  
1. I Can Tell 2:46
2. Going Back Home 4:00
3. Back In The Night 3:15
4. Another Man 2:55
5. Rolling And Tumbling 3:11
6. Don't Let Your Daddy Know 2:56
7. Watch Your Step 3:24
8. Don't You Just Know It 3:51
9. Riot In Cell Block No.9 3:30
10. Because You're Mine 4:50
11. You Shouldn't Call The Doctor 2:33

Infos

(P) & (C) 1975 Grand Records. Issued under Licence from EMI Records Ltd.

150 Gramm Vinyl

Spielzeiten Labelangabe
Die Angabe auf dem Cover zu Track 10 weicht um 10 Sekunden von der Angabe auf dem Label ab. Die Zeit vom Label ist die korrektere Angabe. Erstaunlich, dass seit 1975 niemand diesen Fehler gesehen und korrigiert hat.

Bilder
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Bild 1: Frontcover
Bild 2: Backcover
Bild 3: Label Seite 1
Bild 4: Label Seite 2


Aufdruck Labels: Made in England
Matrize 1: 112709E1/A [ ] GRAND09-A
Matrize 2: 112709E2/A [ ] GRAND09-B

LC nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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