Steven Wilson Drive Home
DVD + Mini-CD / EP, 2013, Live, Digisleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Zeit 112:27
EAN-Nr. 802644826523
Label/Labelcode kscope / LC 01757
Plattenfirma/Katalog-Nr. Snapper Music / KSCOPE265
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
30 (5 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:25  
1. Drive Home [Video] 8:24
2. The Raven That Refused To Sing [Video] 7:49
3. The Holy Drinker [Live In Frankfurt] 10:23 L
4. Insurgentes [Live In Frankfurt] 4:28 L
5. The Watchmaker [Live In Frankfurt] 11:52 L
6. The Raven That Refused To Sing [Live In Frankfurt] 8:10 L
7. The Birthday Party [96/24 Stereo & 5.1 Surround Audio] 3:48
8. The Raven That Refused To Sing [Orchestral Version] [96/24 Stereo & 5.1 Surround Audio] 7:31
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:02  
1. Drive Home [Edit] 4:08
2. The Birthday Party 3:46
3. The Raven That Refused To Sing [Orchestral Version] 7:29
4. The Holy Drinker [Live In Frankfurt] 10:25 L
5. Insurgentes [Live In Frankfurt] 4:30 L
6. The Watchmaker [Live In Frankfurt] 11:32 L
7. The Raven That Refused To Sing [Live In Frankfurt] 8:12 L

Infos

SID-Codes:
DVD: IFPI 97** / IFPI L574
Mini-CD: IFPI 97** / IFPI L573

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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