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Herstellungsland | Österreich |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1972 |
Zeit | 32:51 |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Polydor / 2459 003 |
Musikrichtung | Schlager |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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2 | 0 | 0 |
LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
Gesamtzeit | 32:51 | |||
A 1. | Freddy | Unter Fremden Sternen | 2:41 | |
A 2. | Heidi Brühl | Wir Wollen Niemals Auseinandergeh'n | 2:58 | |
A 3. | René Carol | Kein Land Kann Schöner Sein | 2:41 | |
A 4. | Rainer Bertram | Itsy-Bitsy-Teenie-Weenie-Honolulu-Strand-Bikini | 2:33 | |
A 5. | Ted Herold | Moonlight | 2:41 | |
A 6. | Melina Mercouri | Ein Schiff Wird Kommen | 3:19 | |
B 7. | Lolita | Seemann, Deine Heimat Ist Das Meer | 2:50 | |
B 8. | Jack Terry | Marina | 2:18 | |
B 9. | Peter Alexander | Ich Zähle Täglich Meine Sorgen | 2:34 | |
B 10. | Connie Francis | Die Liebe Ist Ein Seltsames Spiel | 2:38 | |
B 11. | Peter Kraus | Va Bene | 2:26 | |
B 12. | Bert Kaempfert | Wunderland Bei Nacht | 3:12 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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