Status Quo Living On An Island
7", 1979

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Vertigo / 6059 248
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Classic Rock, Hardrock, Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Living On An Island
B 2. Runaway

Infos

Matrize Seite A:: AA 6059 248 1W 1 (P)1979 670 03
Matrize Seite B:: AA 6059 248 2W 1 (P)1979 670 03
Labelcode: nicht vorhanden
(P): 1979
Keine Trackzeiten angegeben.

Im Gegensatz zu diesem Datensatz http://www.musik-sammler.de/media/898013 steht auf diesem auf dem Front- und Backcover oben als erster Titel "Runaway". Auf der Single ist die A-Seite aber dennoch "Living On An Island".

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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