George Thorogood & The Destroyers The Baddest Of
CD, 1992, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 55:59
EAN-Nr. 077779771820
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI / 7 97718 2
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:59  
1. Bad To The Bone 4:57
2. Move It On Over 4:18
3. I'm A Steady Rollin' Man 3:45
4. You Talk To Much 4:35
5. Who Do You Love 4:20 C
6. Gear Jammer 4:35
7. I Drink Alone 4:32
8. One Bourbon, One Scotch, One Beer 8:27 C
9. If You Don't Start Drinkin' (I'm Gonna Leave) 4:12
10. Treat Her Right 3:31
11. Long Gone 4:32
12. Louie To Frisco 4:15

Infos

Stücke Nr. 3 und Nr. 12 waren zuvor unveröffentlicht, die anderen Stücke waren bereits auf den zwischen 1977 und 1991 veröffentlichten Alben enthalten.

Matrix: EMI 7977182 CDM01, SID-Code nicht vorhanden.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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